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Lohnsteuern und Abgaben

In Schweden gibt es hinsichtlich des Einkommens nur zwei Gruppen Erwerbstätiger: Arbeitnehmer und Unternehmer (man kann sich als beides veranlagen lassen). Es gibt also keine Freiberufler oder andere Selbstständige im Sinne der deutschen Gesetzgebung, Beamte wie gesagt auch nicht. Der Bruttolohn für Arbeitnehmer wird nur mit der Einkommenssteuer belastet, da die Sozialabgaben zu 100 % vom Arbeitgeber beglichen werden. Es gibt kein Steuersplitting und keine Kinderfreibeträge, auch keine progressiven Steuersätze. Einkommen aus Arbeit sind bis 18.100 SEK (cirka 1.926 €) jährlich steuerfrei (für Rentner, Arbeitslose und Kranke gibt es extra Steuerklassen - da sind die Freibeträge niedriger, sprich die Besteuerung höher). Der Steuerfreibetrag steigt dann für Einkommen bis zu 132.000 SEK allmählich auf 32.700 SEK um dann wieder zu fallen. Einkommen ab 336.700 SEK werden dann wieder voll versteuert. Das Existenzminimum wird also überwiegend besteuert - macht nichts, man kann sich das Geld ja dann in Form von Sozialhilfe zurückholen ...

Die wichtigste Form der Einkommensteuer ist die kommunale. Alle steuerpflichtigen Einkommen werden mit ihr belegt. Je nach Kommune sind das zwischen 27 und 34 Prozent aller steuerpflichtigen Einkommen. Für höhere Einkommen kommt die staatliche Einkommensteuer dazu: Einkommen zwischen 328.800 SEK und 495.000 SEK werden mit 20 Prozent besteuert und der 495.000 SEK übersteigende Teil mit 25 Prozent (2010). Dazu kommt dann noch eine "allgemeine Lohnabgabe" für alle Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Diese liegt bei sieben Prozent, ist faktisch eine staatliche Lohnsteuer, wird aber mit den Sozialabgaben eingezogen und wie diese berechnet und abgeführt (ist für Arbeitnehmer also vom Arbeitgeber zu bezahlen). Sozialabgaben werden ab der ersten verdienten Krone fällig und vom Finanzamt eingezogen. Diese liegen im Normalfall bei 30,7 Prozent (also inklusive der Lohnabgabe) des versteuerten Einkommens. Praktisch sind das cirka 20 Prozent des Bruttoelohnsumme (Einkommen der Selbstständigen bzw. Bruttolohn plus "Arbeitgeberabgaben" für Arbeitnehmer). Darüber hinaus wird noch eine allgemeine Beerdigungsabgabe und für Mitglieder der Schwedischen Kirche die Kirchensteuer fällig; beides variiert von Kirchgemeinde zu Kirchgemeinde (Församling ist die Organisation der Gemeinde, Socken (sic!) das Gemeindeterritorium), wird vom Finanzamt eingetrieben und von den Kirchgemeinden verwaltet.

Insgesamt werden also cirka 50 Prozent der Lohnkosten für niedrige und mittlere Löhne an das Finanzamt abgeführt. Neben der Lohnabgabe sind bei den Sozialabgaben die Kosten für die Krankenversicherung, die "Elternversicherung", die Rentenversicherung (Alter und Invalidität), eine Hinterliebendenabgabe sowie eine Arbeitsmarktsabgabe Teil des Paketes.