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Prüfung des Anspruches auf Schwangerschaftsgeld soll nun individuelle durchgeführt werden

von Sören Padel

Wer aufgrund von Schwangerschaft seine gefährliche oder anstrengende Arbeit nicht ausüben kann (Schwangerschaft ist keine Krankheit), hat in Schweden Recht auf Schwangerschaftsgeld. Theoretisch jedenfalls. Bisher schloss die Versicherungskasse (FK) ganze Berufsgruppen von dieser Sozialleistung aus, da diese nach Einschätzung der Beamten ihre Tätigkeit durchaus auch hochschwanger durchführen könnten. Zu diesen Gruppen zählten unter anderem Kindergärtnerinnen und Verkäuferinnen. Zwei Betroffene klagten nun erfolgreich gegen diese Praxis. Das Gericht nun stellte fest, dass unter anderem auch das Heben von Lasten in die Arbeiten der Klägerinnen eingehe und sich die Kasse so einer individuellen Prüfung nicht entziehen dürfe.

 

http://sverigesradio.se/sida/artikel.aspx?programid=83&artikel=4509805

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